Auch wenn´s prickelt: Perlwein zählt nicht zu den Schaumweinen und das hat vor allem mit dem wesentlich geringeren Kohlensäuregehalt zu tun: ein Perlwein darf höchstens 2,5 bar Kohlensäuredruck aufweisen, und kann damit einem Sekt nicht das Wasser reichen, der in der Regel etwa 6 bar auf die Waage bringt.

Wichtig ist daneben ein weiterer Unterschied: die Kohlensäure bei Perlweinen darf nicht aus einer zweiten Gärung stammen. In der Regel wird sie künstlich zugesetzt (Imprägnierverfahren) oder entsteht durch die Vergärung von natürlichen Restzuckern, die aus der ersten Weingärung zurückgeblieben sind oder als unvergorener Traubenmost wieder zugeführt werden. Im letzteren Fall wird die Kohlensäure als gärungseigene Kohlensäure bezeichnet und der so entstandene Perlwein darf sich Qualitätsperlwein nennen.

Um den Unterschied zum nobleren Sekt auch äußerlich zu unterstreichen, muss sich ein Perlwein in seiner Aufmachung deutlich von diesem unterscheiden. So darf vor allem kein Sektkorken in Verbindung mit einer Agraffe verwendet werden. Bei Verwendung eines Korkens muss dieser deutlich tiefer in der Flasche sitzen als bei Sekt und darf nur mit der typischen Perlweinkordel gesichert werden. Auch fällt Perlwein nicht unter die Sektsteuer solange er in Kohlensäuregehalt und Aufmachung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Prosecco ist eine italienische Rebsorte

Übrigens: Prosecco ist eine italienische Rebsorte, die zwar sehr häufig zu Perlwein (ital. Frizzante) verarbeitet wird, aber z.T. auch als Sekt ( ital. Spumante) zu finden ist. Nur der letztere darf einen Sektkorken und die Agraffe tragen.